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Im Laufe Ihres Berufslebens wird sich das eine oder andere bei Ihnen ändern, sei es eine Namensänderung durch Heirat, ein Umzug oder nur eine neue E-Mail-Adresse. Da ein öffentliches Interesse an einer geordneten Erfassung aller in Österreich tätigen ZahnärztInnen in der Zahnärzteliste besteht, gibt es eine Meldepflicht.
Laut §14 (1) des ZÄG ist jede Zahnärztin/jeder Zahnarzt verpflichtet, folgende Änderung an die zuständige Landeszahnärztekammer schriftlich zu melden.

Binnen 1 Woche:

  • jede Namensänderung und Änderung der Staatsangehörigkeit
  • jeden Wechsel des Hauptwohnsitzes sowie der Zustelladresse
  • jede Änderung der Ordinationstelefonnummer und/oder E-Mail Adresse

Im Vorhinein:

  • jede Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
  • jede Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Gruppenpraxen sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen
  • die Berufseinstellung (§ 43) sowie die Berufsunterbrechnung (§ 44)
  • die Aufnahme und Beendigung einer zahnärztlichen Tätigkeit außerhalb des ersten Berufssitzes (§ 27)
  • die Aufnahme und Beendigung einer zahnärztlichen Nebentätigkeit
  • die Wiederaufnahme der Berufsausübung gemäß § 45 Abs. 4.

Statusänderungen können Sie uns gern formlos per Email zukommen lassen.