Das Zahnärztekammergesetz verpflichtet jedes Kammermitglied, die festgesetzten Kammerbeiträge zu leisten.
Die Grundsätze der Beitragsfestsetzung und -einhebung sind in der Beitragsordnung der Österreichischen Zahnärztekammer festgelegt, welche Sie hier abrufen können.
Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds werden von der Ärztekammer für Salzburg vorgeschrieben und eingehoben!