Sie wollen in Salzburg den zahnärztlichen Beruf ausüben?
Dann besuchen Sie uns in der Landeszahnärztekammer. Laut § 12 des Zahnärztegesetzes ist jeder Zahnarzt verpflichtet, sich vor Antritt einer zahnärztlichen Tätigkeit in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eintragen zu lassen.
Zu den Informationen betreffend der Erstanmeldung gelangen Sie hier
Kontakt
Landeszahnärztekammer Salzburg
Dr. Karin Frauscher-Wolfsöldner
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 5022
Fax +43 (0) 5 05 11 - 5025
patientenschlichtung(at)sbg.zahnaerztekammer.at