Erstanmeldung
Laut § 12 des Zahnärztegesetzes ist jeder Zahnarzt verpflichtet, sich vor Antritt einer zahnärztlichen Tätigkeit in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eintragen zu lassen. Die Erstanmeldung findet immer im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in den Räumlichkeiten der Landeszahnärztekammer für Salzburg statt. Die für die Eintragung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Meldevorschriften.
Um telefonische Terminvereinbarung unter 050511/5022 wird gebeten.
- Meldevorschriften (Aufstellung der geforderten Unterlagen)
- Anmeldeformular
- Antragsformular Zahnärzteausweis
Kontakt
Landeszahnärztekammer Salzburg
Dr. Karin Frauscher-Wolfsöldner
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 5022
Fax +43 (0) 5 05 11 - 5025
patientenschlichtung(at)sbg.zahnaerztekammer.at