Erweiterte Vertretung und Jobsharing
Formular: Jobsharing/Partnerschaften/Vertretung
Seit dem 1. Juli 2015 gibt es die Möglichkeit neuer Zusammenarbeitsformen, die Erweiterte Vertretung und Jobsharing
Österreichweit gelten folgende Regelungen:
Erweiterte Vertretung
Eine Vertretung bis zu sechs Wochen ist nunmehr völlig unbürokratisch möglich. Eine Vertretung, die länger als drei Monate dauert, darf die Kasse nicht verweigern bei:
a. schwerer Erkrankung bzw. Rehabilitation
b. Schwangerschaft,
c. Kinderbetreuung,
d. Pflege naher Angehöriger,
e. Fort- und Weiterbildung
Jobsharing
das neu geschaffene Jobsharing ermöglicht zwei ZahnärztInnen einen Kassenvertrag zu teilen. Es bietet bspw. der jungen Generation die Möglichkeit, die Arbeit mit einem Kollegen oder einer Kollegin zu teilen. Auf der anderen Seite wird damit auch die Übergabe einer Kassenordination erleichtert. Das geht bis hin zur lange geforderten Übergabepraxis.
Die verbesserten Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von ZahnärztInnen auch mit Kassenvertrag führen zu einer klaren Stärkung der Ordinationen. Freiberuflich tätige, niedergelassene Zahnärzte bleiben somit DAS Zukunftsmodell für eine wohnortnahe, patientenorientierte zahnmedizinische Versorgung in Österreich.