Hauptinhalt

Sie möchten eine Ordination eröffen? Wir beraten Sie gerne!

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen:

  • Sie müssen Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer sein, nur dann sind Sie berechtigt Ihren Beruf als Zahnarzt in Österreich auszuführen.
  • Meldung an die Landeszahnärztekammer Salzburg: Bitte geben Sie uns schriftlich vor Eröffnung Ihrer Ordination bekannt, wo Sie sich niederlassen werden und ab wann Sie in dieser Ordination arbeiten werden. Als Service für Ihre Patienten sind Angaben über Telefonnummer und Öffnungszeiten von Vorteil
  • Sie müssen als selbständiger Zahnarzt über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung verfügen  

Niederlassungsmeldung


Oder wollen Sie vielleicht Ihre Tätigkeit/Ordination niederlegen? Dann verwenden Sie bitte untenstehendes Formular.

Niederlegung einer Ordination


Bei Fragen steht Ihnen Mag. Markus Pausch unter der Telefonnummer 050511/5023 gerne zur Verfügung!