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Das Zahnärztekammergesetz verpflichtet jedes Kammermitglied, die festgesetzten Kammerbeiträge zu leisten.

Die Grundsätze der Beitragsfestsetzung und -einhebung sind in der Beitragsordnung der Österreichischen Zahnärztekammer festgelegt, welche Sie hier abrufen können.

 

Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds werden von der Ärztekammer für Salzburg vorgeschrieben und eingehoben!